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Handelsbedingungen

Allgemeine Handelsbedingungen für den Verkauf der Einbauschränke INDECO CZ

1) Die Bestellungen für die Schiebetür INDECO CZ und den Einbau der Nischen werden mittels INDECO CZ s.r.o. oder mittels eines autorisierten Vertreters von INDECO CZ s.r.o. - weiter nur INDECO CZ realisiert.

2) Einreichung und Umsetzung der Bestellungen mit der Montage:

2.1) Die Bestellung kann vom Kunden auf folgende Art und Weise geschlossen werden:

a) Im autorisierten Handel INDECO CZ: bei der Unterzeichnung der Bestellung bezahlt der Kunde eine Anzahlung in der Höhe von 10% des vom Händler berechneten Preises. Der Umsetzung jedes vom Kunden bestellten Auftrags mit der Montage geht die Vermessung voran, bei der der endültige Preis der Bestellung festgelegt wird. Die Vermessung führt ein autorisierter Monteur INDECO CZ nach der telefonischen Absprache mit dem Kunden durch. Die Zustimmung zum endgültigen Auftragspreis bestätigt der Kunde durch seine Unterschrift. Nach der Durchführung der Vermessung bezahlt der Kunde dem autorisierten Monteur INDECO CZ die zweite Anzahlung in der Höhe von 40% des Gesamtpreises für den Auftrag. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift den vereinbarten Montagetermin.

b) Beim autorisierten Monteur INDECO CZ: Die Bestellung wird direkt beim Kunden unterschrieben, aus diesem Grund ist sie direkt mit der Vermessung und der Festlegung des endgültigen Auftragspreises verbunden. In diesem Fall bezahlt der Kunde dem Monteur eine Anzahlung in der Höhe von 50% des Auftragspreises. Die Zustimmung zum endgültigen Auftragspreis bestätigt der Kunde durch seine Unterschrift. Der Kunde bestätigt zugleich mit seiner Unterschrift den vereinbarten Montagetermin.

2.2) Der Kunde ist verpflichtet über sämtliche Tatsachen, welche die Qualität der Montage von Schränken INDECO CZ beeinflussen könnten, im Vorfeld den autorisierten Monteur INDECO CZ, der die Vermessung und Montage durchführt, zu informieren. Es handelt sich z.B. um versteckte Verteilungen der Elektroinstallation, der Gas-, Wasser- und Heizungsverteilungen in Wänden und Böden. Sollte der Kunde es nicht tun, trägt INDECO CZ keine Verantwortung für deren eventuelle Beschädigung.

2.3) Montage

a) Die Montage wird im Termin durchgeführt, der mit dem Kunden bei der Vermessung abgestimmt wurde, spätestens innerhalb von 3 Wochen (bei atypischen Formen innerhalb von 5 Wochen) nach der Begleichung der Anzahlung in der Höhe von 50% des Auftragspreises. INDECO CZ hält sich die Möglichkeit vor, den Montagertermin beim Eingriff von höherer Macht zu verschieben. In diesem Fall wird der Kunde über den nächsten möglichen Termin schriftlich verständigt. Die Änderung des abgestimmten Montagetermins muss immer durch die Unterschrift des Kunden bestätigt werden. Nach der Durchführung der Montage erhält der Kunde die Rechnung für den Gesamtauftragspreis (inklusive der Montage und der MWS und weiterer eventuellen Preisermäßigungen). Die Übernahme des Auftrags bestätigt der Kunde durch die Nachzahlung der restlichen 50% des Auftragspreises und durch die Unterschrift der Montagekarte. Danach erhält er den Garantieschein.

b) Sollte der Kunde aus eigener Schuld die Montage des Schranks im abgestimmten Termin nicht ermöglichen, ist er verpflichtet das Pönale in der Höhe von 10% des Auftragspreises täglich zu bezahlen. Nach dem Vergehen von 10 Tagen ab dem vereinbarten Montagetermin kann INDECO CZ von dem Vertrag zurücktreten und die bezahlte Anzahlung verfällt zugunsten INDECO CZ. Der Kunde ist auch verpflichtet das entstandene Pönale zu bezahlen.

c) Sollte die Gesellschaft INDECO CZ die Montage in dem vertragsmäßig abgestimmten Termin nicht durchführen, ist sie verpflichtet das Pönale in der Höhe von 0,1% vom Auftragspreis täglich zu bezahlen. Das Pönale wird ab dem 5. Arbeitstag nach dem vertragsmäßig abgestimmten Montagetermin verrechnet.

2.4) Montagepreis

a) Der Preis für die Montage des Einbauschrankes beträgt 20% des Preises für das System (alle Bestandteile und sämtliches Zubehör des Einbauschrankes). Bei der Herstellung jegliches Wohnungszubehörs und Möbelstücks (Kommoden, Nachttische, Tische usw.) beträgt der Preis für die Montage 15% des Preises für das System.

b) Bei der Nichtbezahlung des Zahlungsrestes vom Verkaufspreis in bar hat der Monteur das Recht den Einbauschrank oder das Zubehör, zu demontieren und abzuholen. Diese werden nach der Begleichung des Zahlungsrestes wieder eingebaut. Die wiederholte Montage des Einbauschrankes oder des Zubehörs wird mit der Begleichung des entstandenen Schadens der Gesellschaft INDECO CZ verbunden, und zwar in der Höhe des vollen Satzes für die Montage (d.h. 20% des Preises für das System).

c) Bis zur vollständigen Begleichung des Verkaufspreises für den Schrank bleibt die für diese Montage verwendete Ware im Besitz von INDECO CZ.

d) Der Montagepreis schließt nicht den Ausgleich der eventuellen Unebenheiten der Wände, des Bodens oder der Decke in der Wohnung des Kunden ein.

3) MWS - gem. § 48 Gesetz Nr. 235/2004 SG über MWS in der ab dem 1.1.2008 gültigen Fassung (Steuersätze beim Wohnungsaufbau).

9 % DPH: Der Einbauschrank wird in Wohnungsräumen eingebaut (Wohnungshaus, Familienhaus oder Wohnung).

19 % DPH: Der Einbauschrank wird in Nichtwohnräumen eingebaut oder wird ohne Montage bestellt.

Gem. § 4, Buchstabe za) ist folgendes gemeint: Unter dem WOHNUNGSHAUS versteht man ein Bauwerk zum Wohnen, in dem mehr als eine Hälfte der Bodenfläche den Anforderungen an das dauerhafte Wohnen entspricht und für diesen Zweck bestimmt ist. Unter dem FAMILIENHAUS versteht man ein Bauwerk zum Wohnen, in dem mehr als eine Hälfte der Bodenfläche den Anforderungen an das dauerhafte Familienwohnen entspricht und für diesen Zweck bestimmt ist und in dem sich höchstens 3 selbständige Wohnungen befinden, höchstens 2 überirdische Stockwerke und 1 unterirdisches Stockwerk und der Dachboden. Unter der WOHNUNG versteht man ein Komplex von Räumen bzw. einen einzelnen bewohnbaren Raum, der mit der bautechnischen Anordnung und Ausstattung die Anforderungen an das dauerhafte Wohnen erfüllt.

Im Falle jegliches Wohnzubehörs (Kommoden, Nachttische, Tische usw.) und des selbstständigen Verkaufs vom Zubehör zu Schränken, die keinen festen Bestandteil des Einbauschranks darstellen, wird der MWS-Satz 19 % in Geltung gebracht.

Der Kunde ist verpflichtet die Erklärung über die Bestimmung des Nutzzwecks vom Einbauschrank mit der Unterschrift auf dem Bestellformblatt zu bestätigen. Sollte der Kunde aufgrund der nichtwahren Erklärung über den Ort, wo der Einbauschrank montiert werden soll, in der Zukunft der Gesellschaft INDECO CZ einen finanziellen Verlust mit der nachträglichen Bemessung der MWS verursachen, verpflichtet er sich diesen Verlust für INDECO CZ zu begleichen, und zwar samt des entstandenen Pönales.

4) Bei der Abwesendheit des Kunden in dem vereinbarten Montagetermin wird der Kunde für die wiederholte Ankunft die Hälfte des gültigen Satzes für die Montage bezahlen müssen.

5) Der Kunde bestätigt die Ausführung der Dienstleistung und den Empfang der Ware ohne Vorbehalt durch die Bezahlung des Preises und die Unterschrift der Montagekarte. Wenn dem Kunden keine Montagekarte vorgelegt wird, kann er die Bezahlung der Dienstleistung ablehnen.

6) Einreichung und Umsetzung der Bestellung ohne Montage

Der Kunde hat die Möglichkeit die Produkte INDECO CZ ohne Montage zu bestellen, und zwar in den Verkaufsstellen INDECO CZ, bei autorisierten Monteuren oder direkt im Netz der Produktionswerkstätte INDECO CZ. Derartig vereinbarte Bestellung wird nach der Bezahlung von 50% des Auftragspreises und dem Vorlegen der Zeichnungsdokumentation in die Produktion geschickt. Die Entnahme des fertigen Auftrags wird in der Produktionswerkstatt INDECO CZ entsprechend dem Ort der Verfassung des Auftrags nach der Bezahlung der restlichen 50% des Auftragspreises realisiert. Bei der Entnahme erhält der Kunde nur die Rechnung für den endgültigen Auftragspreis (ohne Montage inklusive MWS und der eventuellen gewährten Preisermäßigungen). Für derartig realisierte Aufträge gewährt INDECO CZ nicht die verlängerte Garantiezeit. Der Liefertermin ist 3 Wochen (5 Wochen bei atypischen Formen).

7) Beanstandung

Sämtliche Beanstandungen müssen die schriftliche Form haben und werden bei der autorisierten Verkaufsstelle vorgelegt, die gemäß dem Wohnort des Kunden zugehörig ist, oder direkt bei INDECO CZ.

8) Rücktritt von der Bestellung

Der Kunde kann von der Bestellung innerhalb von 3 Tagen nach der Unterschrift der Bestellung zurücktreten (gilt nicht für den Fall 2.1b und 6). Bei der Einhaltung dieser Frist bekommt er die beglichene 10%-ige Anzahlung zurück. Bei anderen Fällen des Rücktritts seitens des Kunden verfallen alle durch den Kunden bezahlten Anzahlungen. INDECO CZ hat das Recht von dem Auftrag im Falle besonders ungeeiggenter Räume für die Montage der Schränke INDECO CZ zurückzutreten. Die Beurteilung der Tauglichkeit für die Installation der Schränke INDECO CZ liegt voll in Kompetenz des autorisierten Monteuers INDECO CZ, der die Vermessung durchführt.

9) Die maximale Standzeit des Schiebesystems wird durch die Erhaltung der mechanischen Teile in Sauberkeit erzielt. Es ist erforderlich die unteren Schienen in Sauberkeit zu erhalten und mindestens einmal pro Monat sie mit dem Staubsauger zu reinigen..

10) Beim Einsatz der Naturmaterialien wie Furnierholz, Holzmassiv u.ä. kann nicht die identische Farbigkeit und das identische Holzbild auf allen Flächen gewährleistet werden.

11) INDECO CZ gewährt die Garantiezeit in der Länge von 5 Jahren für das Schiebesystem. Die Garantie bedeutet, dass die fehlerhafte Ware ausgetauscht wird. INDECO CZ trägt keine Verantwortung für Schäden, die nicht direkt mit der Substanz der Ware oder mit der Dienstleistung zusammenhängen, die gewährt wurde.